Risikopatient in der Zahnarztpraxis
Während der Behandlung in der Zahnarztpraxis kann es bei allgemeinmedizinisch vorgeschädigten Patienten zu lebensbedrohenden Zwischenfällen kommen. Der Zahnarzt muss über aktuelle Krankheiten und Medikamenten des Patienten bestens informiert sein.
Alle Änderungen des Gesundheitszustandes muss der Patient seinem Zahnarzt
mitteilen, damit er sich auf die Situation einstellen kann.
Besondere Risiken stellen z.B. folgende Krankheiten dar: Blutgerinnungsstörungen,
Allergien, Asthma, Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzfehler und künstliche
Herzklappen.
Blutverdünnung (Marcumar-Patient)
Aus verschiedenen therapeutischen Gründen nehmen Patienten blutverdünnende Medikamente ein. Bei zahnärztlich-chirurgischen Behandlungen muss der Zahnarzt das Blutungsrisiko bei Marcumar-Patienten beachten. Die Blutungsgefahr wurde bisher mittels Quicktests gemessen. Wegen stark-streuenden Resultaten wird der alte Quick-Test immer mehr aufgegeben.
Ein Quick-Wert von > 30% schränkt die zahnärztlich-chirurgische Behandlungen nicht ein.
Endokarditis-Prophylaxe (Herz, Kreislauf)
Bei Behandlung im Mund kommt es zu Streuung von Bakterien in die Blutbahn.
Diese Bakterien sind bei gewissen Erkrankungen mit einem erhöhten Risiko verbunden.
Daher wird bei diesen Risikopatienten vorbeugend Antibiotika verabreicht.
Endokarditis-Prophylaxe wird bei folgenden Risiken empfohlen:
- Patienten mit Herz-Klappenersatz,
- Patienten mit überstandener Endokarditis,
- Patienten mit angeborenen Herzfehlern,
- Andere Herzfehler, die nicht oder operiert sind,
- Operierte Herzfehler mit Verwendung anderer prothetischen Materialien,
- Herztransplantierte Patienten.
Bisphosphonat-Therapie (Osteoporose)
Bisphosphonate sind Medikamente, die zur Verhütung von Metastasen im Knochen z.B. bei Prostata- und Brustkrebs oder bei Osteoporose verwendet werden.
Bei Patienten unter Bisphosphonat-Therapie kommt es häufig zu nicht heilenden Wunden im Mund.
Am Besten sollten die Behandlungen vor der Bisphosphonat-Therapie durchgeführt werden. Da die Bisphosphonate über Jahre im Knochen gespeichert werden, ist es nicht hilfreich, diese Medikamente vor operativen Eingriffen abzusetzen.
Größere zahnärztliche Eingriffe sollten nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt durchgeführt werden.